In Schleswig-Holstein stehen in den nächsten Jahren zahlreiche Nachfolgeregelungen an. Laut IHK Schleswig-Holstein müssen allein in den kommenden fünf Jahren über 12.800 IHK Mitgliedsunternehmen einen geeigneten Unternehmensnachfolger oder -übernehmer finden.
Schon heute ist festzustellen, dass die Anzahl der Unternehmensübergänge steigt, dabei werden zudem größere schleswig-holsteinische Unternehmen verstärkt aus anderen Regionen aufgekauft.
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen gem. der geltenden KMU-Definition mit Sitz/Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
Deckung von höheren Eigenkapitalbedarfen bei:
Stille Beteiligung:
bis zu 3 Mio. €
Stille Beteiligungen
Bis zu 10 Jahre
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