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Finanzierung für zukunftsweisende Ideen

Den innovativen wirtschaftlichen Wandel in Schleswig-Holstein voranzubringen, geht einher mit der Steigerung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit und der Schaffung von Arbeitsplätzen, nicht zuletzt durch produktive Investitionen. Dafür stellt die MBG gemeinsam mit der IB.SH, dem Land Schleswig-Holstein und weiteren Geldern aus dem EFRE-Programm 2021-2027 für Schleswig-Holstein Fondsmittel über 50 Mio. € bereit.

Zielgruppe: Innovativer Mittelstand

Unternehmen die bereits am Markt etabliert sind und auf eine Firmenhistorie zurückblicken, zeigen, dass die ersten Herausforderungen  erfolgreich überwunden sind. Wenngleich die Zukunft mit den individuellen unternehmerischen Herausforderungen bevorsteht: Innovationen entwickeln, Wachstumsprojekte und Sprunginvestitionen umsetzen, zukunftsweisende Märkte erschließen.

… und vieles mehr

Zielgruppe:
Unternehmen in der Seed / Start-Up Phase

In der vorausgegangenen Fondsperiode wurde Risikokapital für innovative, technologie- und wissensstarke Unternehmen in der Frühphase durch den Seed- und StartUp-Fonds II Schleswig-Holstein (EFRE V-SSF II) bereitgestellt. Der neue Innovationsfonds fungiert als Nachfolgefonds und richtet sich an eben diese Zielgruppe. Spezielle beratende Unterstützung erhalten junge Gründer bei der WT.SH.

Stille oder offene Beteiligungen

technische Innovationen sowie neuartige

Produkt-, Dienstleistungs-, Prozess-, Organisations- / Marketingkonzepte

& Geschäftsmodelle.

Stille Beteiligung i.d.R. 10 Jahre endfällig

Seed: 50.000 € - i.d.R. 200.000 €
Start-up: 50.000 € - i.d.R. 500.000 €
Mittelstand: 50.000 - i.d.R. 750.000 €

Stille oder offene Beteiligungen

technische Innovationen sowie neuartige

Produkt-, Dienstleistungs-, Prozess-, Organisations- / Marketingkonzepte

& Geschäftsmodelle.

Stille Beteiligung i.d.R. 10 Jahre endfällig

Seed: 50.000 € - i.d.R. 200.000 €
Start-up: 50.000 € - i.d.R. 500.000 €
Mittelstand: 50.000 - i.d.R. 750.000 €

Weitere Informationen

Die Europäische Kommission setzt im Rahmen der Förderperiode 2021 bis 2027 für Deutschland den Fokus u. a.  auf die Steigerung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) sowie Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU, unter anderem durch produktive Investitionen.  Vor diesem Hintergrund hat sich das Land Schleswig-Holstein dazu entschieden, die innovativen Bestandteile der zwei Finanzinstrumente vorangegangener Förderperioden (Beteiligungsfonds für KMU / EFRE IV sowie der Seed- und StartUp-Fonds II / EFRE V-SSF II) für die aktuelle Förderperiode 2021-2027 in einem Finanzinstrument (=Innovationsfonds SH) zu bündeln. 

Gemäß Art. 69 Abs. 7 der Verordnung (EU) 2021/1060 wurde ein Funktionspostfach für das Beschwerdemanagement eingerichtet. Beschwerden sind per E-Mail an das Postfach efre.schleswig-holstein@wimi.landsh.de zu senden.

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