Eine Tranche des Innovationsfonds SH stellt speziell für Unternehmen in der Seed- und / oder Start-up Risikokapital für die Entwicklung Ihres innovativen, technologie- und wissensstarken Unternehmens in der Early-Stage-Phase bereit.
Dabei kann Ihr Vorhaben seinen Ursprung in einer Hochschule, einem Forschungsinstitut oder in einem forschungsstarken Unternehmen haben. Aber auch als junges Unternehmen ohne wissenschaftlichen Hintergrund finanzieren wir Ihre innovative Geschäftsidee über typisch stille oder offene Beteiligungen in einer frühen Entwicklungsphase.
Eine beratende Unterstützung bei Ausgründungen aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie aus forschungs-, entwicklungs- oder wissenschaftsbasierten Unternehmen wird federführend durch die WTSH – Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH begleitet.
Die typisch stille Beteiligung über den Innovationsfonds SH kann für Sie attraktiv sein, wenn Sie
Die offene Beteiligung über den Innovationsfonds SH kann für Sie passend sein, wenn Sie:
• einen höheren Finanzierungsbedarf aufgrund einer längeren Verlustphase prognostizieren,
• planen, ca. 2-3 Jahre Verluste zu generieren,
• gleichzeitig ein hohes Wertsteigerungspotenzial aufweisen können i.d.R. durch ein stark skalierbares Geschäftsmodell, durch Zukäufe, Erschließung neuer Geschäftsfelder bzw. Märkte
• keine Zinsbelastung, Tilgung und Rückzahlung möchten.
Da in sehr frühen Phasen ein Unternehmenswert oftmals schwer zu bestimmen ist, investieren wir häufig zum Nominalwert. In besonderen Fällen bieten wir ebenfalls ein Nachrangdarlehen mit Wandlungsoption an.
Finanzierungsvolumen über den Fonds:
> 50.000 €
≤ 500.000 € über mehrere Finanzierungsrunden (bitte beachten Sie die Detailangaben zu Spin-Offs und innovativen Unternehmen unter “nach Ideen-Ursprung”)
Laufzeit der Beteiligung:
10 Jahre, ab dem 6. Jahr ist eine ratierliche Tilgung der ausgezahlten Mittel möglich
Beteiligungsentgelt:
bonitätsabhängig; größtenteils fest und zu einem kleinen Teil gewinnabhängig (i.d.R. 8,25 % + 1,25% pro Jahr)
Abgabe von Unternehmensanteilen:
nein
Bilanzielle Einordnung:
Mezzanin-Kapital, von uns als „wirtschaftliches“ Eigenkapital bezeichnet, d.h. Darlehen, mit einem qualifizierten Rangrücktritt in den Rang des § 39 Abs. 2 InsO zur Vermeidung einer Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; es erfolgt keine Passivierung in einem insolvenzrechtlichem Überschuldungsstatus
Finanzierungsvolumen über den Fonds:
≤ 1.000.000 €
Laufzeit der Beteiligung:
entsprechend der Dauer der Beteiligung; Ziel ist der gemeinsame Verkauf des Unternehmens, der Verkauf der MBG-Anteile an einen Dritten oder (Rück)-Kauf der MBG-Anteile durch die Gesellschafter des Unternehmens (Ø 7-10 Jahre).
Beteiligungsentgelt:
nein
Abgabe von Unternehmensanteilen:
zum Nominalwert (+ Aufgeld in die Kapitalrücklage) oder nach Verhandlung;
in den meisten Fällen ≤ 25 %
Bilanzielle Einordnung:
„echtes“ HGB-Eigenkapital
Die Finanzierung von jungen innovativen Vorhaben ist sehr individuell. Insofern gilt es, die Finanzierungsvoraussetzungen im Einzelfall zu prüfen. So schauen wir bspw. im Detail Ihre bestehende oder geplante Gesellschafterstruktur, Investorinnen und Investoren und strategische Partner an. Gegebenenfalls koppeln wir die Auszahlung von Mitteln an erreichte Meilensteine. Wir sprechen gerne mit Ihnen über Ihr Vorhaben und beantworten Ihre Fragen. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie sich vorstellen möchten oder wenn Sie sich noch unsicher sind, ob der SSF III für Sie passend ist!
Der zentrale Ansprechpartner für Themen rund um die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer in Schleswig-Holstein. Insbesondere wenn kleine oder mittlere Unternehmen großen Herausforderungen begegnen, steht die WTSH mit Ihrem Know-How, der guten Vernetzung und einer breiten Servicepalette zur Seite.
Das Angebot der WTSH gebot umfasst unter anderem:
Teamleiterin startuphub.SH
0431 / 66 66 6 848
tallig@wtsh.de